Die Gesamtkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr.
Sie beschließt über:
- 1.
-
die Aufgaben gemäß § 28 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,
- 2.
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die Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 4a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,
- 3.
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die Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 11a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und
- 4.
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die Aufgaben gemäß § 24 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle/Aktuelle Fassung: Landesrecht Sachsen-Anhalt
Die Gesamtkonferenz der Freien Gesamtschule "Gustav Adolf" setzt sich zusammen aus den berufenen Lehrkräften sowie den gewählten Vertretern der Eltern und Schüler.