Die Gesamtkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr.

Sie beschließt über:

1.

die Aufgaben gemäß § 28 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,

2.

die Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 4a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,

3.

die Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 11a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und

4.

die Aufgaben gemäß § 24 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle/Aktuelle Fassung: Landesrecht Sachsen-Anhalt

 

Die Gesamtkonferenz der Freien Gesamtschule "Gustav Adolf" setzt sich zusammen aus den berufenen Lehrkräften sowie den gewählten Vertretern der Eltern und Schüler.