Die Klassenkonferenzen tagen mindestens dreimal im Schuljahr: je einmal in Vorbereitung der Zeugnisse und mindestens einmal, um individuelle Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu erörtern.

Die Klassenkonferenzen beraten und beschließen über:

1.

Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse,

2.

Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Eltern,

3.

Ordnungsmaßnahmen,

4.

Art und Umfang von Hausaufgaben,

5.

Arbeits- und Sozialverhalten in der Klasse,

6.

fachübergreifende Zusammenarbeit,

7.

Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und

8.

Abschlüsse in der Sekundarstufe I, die eine Prüfung, oder Leistungsfeststellung voraussetzen.

Quelle/Aktuelle Fassung: Landesrecht Sachsen-Anhalt

 

Die Klassenkonferenzen der Freien Gesamtschule "Gustav Adolf" setzen sich zusammen aus allen Lehrkräften, die in der jeweiligen Klasse unterrichten sowie gewählten Vertretern der Eltern und Schüler.