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Schülerbeförderung

Liebe Eltern,

zum Schuljahr 2022/23 werden die Schülerfahrausweise auf Chipkarten umgestellt.
Bitte beachten Sie dazu das Schreiben des Burgenlandkreises.

Fahrtkosten­rückerstattung im Burgen­landkreis

Die Fahrtkostenrückerstattung für die ÖPNV können Sie beim Amt für Bildung, Kultur und Sport beantragen. Bitte füllen Sie das Formular „Schülerfahrausweis BLK“ aus und geben dieses im Sekretariat ab. Wenn jemand einen Fahrausweis hat, kann dieser die Fahrtkosten nicht zurückerstattet bekommen.

Bitte beachten Sie: Beginnend mit dem Schuljahr 2018/2019 ist der letztmögliche Abrechnungstermin für die Fahrtkostenrückerstattung beim Träger der Schülerbeförderung der 30. September des laufenden Schuljahres für das zurückliegende Schuljahr. Anträge oder Abrechnungen, die nach diesem Termin beim Burgenlandkreis eingegangen sind, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Abrechnungsformulare können Sie auf der Webseite des Burgenlandkreises (www.burgenlandkreis.de) herunterladen.