Die Klassenkonferenzen tagen mindestens dreimal im Schuljahr: je einmal in Vorbereitung der Zeugnisse und mindestens einmal, um individuelle Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu erörtern.
Die Klassenkonferenzen beraten und beschließen über:
- 1.
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Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse,
- 2.
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Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Eltern,
- 3.
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Ordnungsmaßnahmen,
- 4.
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Art und Umfang von Hausaufgaben,
- 5.
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Arbeits- und Sozialverhalten in der Klasse,
- 6.
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fachübergreifende Zusammenarbeit,
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Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und
- 8.
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Abschlüsse in der Sekundarstufe I, die eine Prüfung, oder Leistungsfeststellung voraussetzen.
Quelle/Aktuelle Fassung: Landesrecht Sachsen-Anhalt
Die Klassenkonferenzen der Freien Gesamtschule "Gustav Adolf" setzen sich zusammen aus allen Lehrkräften, die in der jeweiligen Klasse unterrichten sowie gewählten Vertretern der Eltern und Schüler.