Schülerbeförderung Burgenlandkreis

Sehr geehrte Eltern,

zum Schuljahr 2022/23 werden die Schülerfahrausweise auf Chipkarten umgestellt. Bitte beachten Sie dazu das Schreiben des Burgenlandkreises. Sollten Sie für Ihr Kind im Schuljahr 2022/23 einen Schülerfahrausweis benötigen, geben Sie bitte den Antrag bis zum 15.02.2022 im Original im Sekretariat ab.

 

Ulrike Sack
-Assist. Schulleitung-


Wichtige Info zur Fahrtkostenrückerstattung im Burgenlandkreis!

Sehr geehrte Eltern,

vom Burgenlandkreis wurden wir informiert, dass mit 01.08.2018 das 14. Gesetz zur Änderung des Schulgesetztes im Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in Kraft getreten ist.
Damit einher geht auch eine veränderte Abrechnungsfrist für die Fahrtkostenrückerstattung gemäß § 71 SchulG LSA.

Für die Fälle, bei denen die Schüler keine Fahrausweise erhalten (z. B.  Einzelabrechnung PKW bis 10. Klasse, 11./12. Klasse oder BBS),  ist folgendes zu beachten:
Beginnend mit dem Schuljahr 2018/2019 ist der letztmögliche Abrechnungstermin für die Fahrtkostenrückerstattung beim Träger der Schülerbeförderung der 30. September des laufenden Schuljahres für das zurückliegende Schuljahr.

Anträge oder Abrechnungen, die nach diesem Termin beim Burgenlandkreis eingegangen sind, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die geänderten Abrechnungsformulare werden in Kürze auf der Homepage des Burgendlandkreises (www.burgenlandkreis.de) eingestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Sack
-Assistentin Schulleitung-


Aktuelle Hinweise zur Schülerbeförderung im Burgenlandkreis

Zur geänderten Verfahrensweise ergeht die folgende Mitteilung des Landkreises:

"...Die Bereitstellung der Schülersammelzeitkarten zur Benutzung des ÖPNV erfolgt seitens des Trägers der Schülerbeförderung nur auf Antragstellung der Eltern. In den Vorjahren wurden die Fahrausweise häufig bereitgestellt und bezahlt, konnten durch die Schüler aber nicht genutzt werden.

Alle anderen Eltern können die Fahrkostenrückerstattung beim Amt für Bildung, Kultur und Sport in gewohnter Weise beantragen.

Bitte füllen Sie das Formular "Schülerfahrausweis BLK" aus (siehe downloads) und geben diesen im Sekretariat der FGS ab.

Wenn jemand einen Fahrausweis hat, kann dieser die Fahrtkosten nicht zurückerstattet bekommen.


Schüler aus dem Burgenlandkreis

Hinweise zur Schülerbeförderung, Servicetelefon und weiterführende Dokumente (Fahrtkostenerstattung) 

 


Schüler aus dem Saalekreis

Hinweise zur Schülerbeförderung, Servicetelefon und weiterführende Dokumente

Fahrpläne und weitere wichtige Hinweise zur Schülerbeförderung/Kostenerstattung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

 


Schüler aus dem Landkreis Leipzig

Schülerbeförderung beantragen